Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Markennamen
Als Marke können alle Zeichen, insbesondere Wörter einschließlich Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Hörzeichen, dreidimensionale Gestaltungen einschließlich der Form einer Ware oder ihrer Verpackung sowie sonstige Aufmachungen einschließlich Farben und Farbzusammenstellungen geschützt werden, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Dabei kommt der Wahl des richtigen Markennamens eine wichtige Bedeutung zu. Der Markenname ist jener Teil einer Marke, der ausgesprochen werden kann. Ein guter Markenname besitzt gleich mehrere Eigenschaften, denn er dient dazu, das Produkt von anderen Produkten der Konkurrenz abzuheben. Darüber hinaus sollte er leicht zu merken und auszusprechen sein, wobei auf die Eigenheiten des jeweiligen Vertriebslandes Rücksicht genommen werden muss. Aus rechtlicher Sicht kann ein Markenname aber auch rechte Dritte verletzen oder irreführend wirken, so dass bei Auswahl des Markennamens und Anmeldung der Marke eine Vielzahl rechtlicher Gesichtspunkte beachtet werden sollte.
Wenn Sie sich bei der Auswahl und der Anmeldung eines Markennamens unsicher sind, könne die Anwälte der Deutschen Anwaltshotline direkt am Telefon bereits eine erste Einschätzung rechtlicher Risiken vornehmen.
Stand: 14.06.2010
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