Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Markenname Es dürfte kaum zu bestreiten sein, dass heutzutage ein einprägsamer Firmenname oder Markenname eines Produkts einen wichtigen wirtschaftlichen Wert darstellt. Viele Markennamen sind durch ihre Vermarktung in den Medien weltweit bekannt. Viele Markennamen sind zudem auf verschiedene Art und Weise geschützt, sei es als Wortmarke oder als Wort-Bild-Marke.
Ein Markenname kann verschiedene Funktionen haben, wie z.B. ein Produktname oder ein Firmenname, ein Logo oder eine Kombination von Begriff und Logo, mit dem ein Produkt oder eine Dienstleistung assoziiert wird.
Ein Markenname ist daher vergleichbar mit einer Visitenkarte, mit dem die Marke von denen der Konkurrenz unterschieden werden kann. Als Markennamen kommen verschiedene Formen in Betracht, wie z.B. eine Wortmarke, eine Bildmarke, eine Wort-Bild-Marke, Dreidimensionale Formen, Hörmarken, Farben, Farbkombinationen, Zahlen oder auch Buchstaben.
Wesentliche Voraussetzung für die Erlangung eines Markenschutzes ist, dass der gewünschte Markenname geeignet ist, Waren oder Dienstleistungen von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Dies wird als so genannte "Unterscheidungskraft der Marke" bezeichnet.
Aber was überhaupt ist eine Marke und wann liegt die notwendige Unterscheidungskraft vor? Und was kann Ihnen eine Marke oder ein Markenname bringen? Wie funktioniert eigentlich eine Markenanmeldung und was passiert, wenn der Markenname nicht eingetragen wird oder gegen die Eintragung des Markennamens Widerspruch eingelegt wird? Benötigt man für die Anmeldung eines Markennamens anwaltliche Hilfe oder kann ihn jeder anmelden? Ist ein Markenname besonders geschützt, wenn er mit einem ® versehen ist? Und was ist ein Markenstrategie?
All diese Fragen beantworten die Kooperationsanwälte der Deutschen Anwaltshotline. Rufen Sie uns an! Stand: 23.02.2012
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