Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Markeneintragung
Marken kennzeichnen Produkte und Dienstleistungen eines Unternehmens. Marken können für die Qualität eines Unternehmens stehen und zählen ebenso wie Patente zu dessen geistigem Eigentum. Starke Marken stellen einen guten Vermögenswert dar. Wörter, Buchstaben, Zahlen, Abbildungen, ja sogar Farben und akustische Signale können von Jedermann als Marke geschützt werden. Die Anmeldung kann jedoch zurückgewiesen werden, wenn es sich nicht um ein unverwechselbares, phantasievolles Kennzeichen handelt.
Eine Marke dient der Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens. Schutzfähig sind Zeichen, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Markenschutz entsteht durch die Eintragung in das Register des Deutschen Patent- und Markenamtes. Vor der Eintragung muss in der Regel die Anmeldung beim DPMA erfolgen. Markenschutz kann aber ausnahmsweise auch durch Verkehrsgeltung infolge intensiver Benutzung eines Zeichens im Geschäftsverkehr oder durch notorische Bekanntheit entstehen.
Mit der Eintragung der Marke erwirbt der Inhaber das alleinige Recht, die Marke für die geschützten Waren und/oder Dienstleistungen zu benutzen. Marken können vom Markeninhaber jederzeit verkauft und veräußert werden. Der Inhaber einer Marke kann überdies ein Nutzungsrecht an seiner Marke einräumen (Markenlizenz). Eine Marke ist unbegrenzt verlängerbar. Sie kann sozusagen ewig leben. Wird die Verlängerungsgebühr nach jeweils 10 Jahren nicht mehr gezahlt, wird die Marke gelöscht. Internationale Registrierung ist auch möglich.
Beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragene Marken gelten ausschließlich für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Hinsichtlich eines europaweiten oder sogar internationalen Schutzes beraten wir Sie gerne.
Zahlreiche Fragen zum Thema Markeneintragung lassen sich von einem in diesem Fachbereich erfahrenen Rechtsanwalt innerhalb weniger Minuten sofort beraten. Bitte halten Sie zu Ihrem Telefonat eventuell vorhandene Unterlagen bereit.
Stand: 31.05.2010