Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Markenanmeldung
Bei einer Marke handelt es sich um ein Zeichen, welches geeignet ist, die Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von den Waren und Dienstleistungen eines anderen Unternehmens zu unterscheiden. Die rechtlichen Regelungen finden sich im Markengesetz. Voraussetzung für den Schutz einer Marke ist die Vorlage eines entsprechenden Eintrages beim Deutschen Patent- und Markenamt. In vielen Fällen ist es empfehlenswert, vor der Markenanmeldung eine Recherche durchzuführen, um zu klären, ob die Anmeldung der Marke möglicherweise ältere Rechte Dritter verletzt.
Da eine fehlerhafte Markenanmeldung unnötige Kosten auslösen kann, empfiehlt es sich, die Markenanmeldung durch eine spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei vornehmen zu lassen. Aber auch eine eingetragene Marke schützt nicht vor rechtlichen Problemen. So kann von Dritten durch einen Widerspruch gegen die Markeneintragung oder eine Löschungsklage eine bereits eingetragene Marke wieder gelöscht werden. Wer eine Markeneintragung vornehmen möchte, sollte daher rechtzeitig einen auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt um Rat fragen, um mögliche zukünftige Probleme noch vor der Markeneintragung zu klären.
Mit den Rechtsanwälten der Deutschen Anwaltshotline können Sie direkt am Telefon sämtliche Fragen Ihrer Markeneintragung klären. Oft können bereits in einem ersten Telefonat eine Vielzahl von rechtlichen Fragen zur Markenanmeldung geklärt werden.
Stand: 21.06.2010