Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Lizenzrecht
Die Einräumung eines ausschließlichen oder einfachen Nutzungsrechtes wird im Bereich des Urhebervertragsrechts im Wege der Lizenzerteilung vollzogen.
Bei einer einfachen Lizenz erhält der Berechtigte die Möglichkeit, neben anderen ein Werk auf eine bestimmte Art und Weiser zu nutzen. Eine ausschließliche Lizenz gewährt dem Berechtigten demgegenüber das Recht, das Werk unter Ausschluss aller anderen Personen - einschließlich des Urhebers selbst - in der vertraglich vorgesehenen Weise zu nutzen.
Nicht selten entstehen urheberrechtliche Probleme dadurch, dass Nutzungsrechte stillschweigend abgetreten werden, ohne dass zuvor Art und Umfang einer Lizenz ausdrücklich vereinbart wurde. Dabei sind schon bei der Vergabe oder Inanspruchnahme von Lizenzrechten zahlreiche rechtliche Vorschriften zu beachten. Sofern z.B. der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse an einer ungestörten Verwertung des im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses geschaffenen Werkes hat, sind diesem daher die Nutzungsrechte insoweit einzuräumen, als er sie für seine betrieblichen oder dienstlichen Zwecke benötigt.
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Stand: 14.06.2010