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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Geschmacksmustergesetz

Ein Geschmacksmuster ist ein gewerbliches Schutzrecht, das seinem Inhaber die ausschließliche Befugnis zur Benutzung einer ästhetischen Gestaltungsform (Design, Farbe, Form) verleiht.

Seine gesetzliche Regelung findet sich im Geschmacksmustergesetz und in der Geschmacksmusterverordnung.
Ästhetische Gestaltungen sind vom Patent- und Gebrauchsmusterschutz ausgenommen, können aber nach dem Geschmacksmustergesetz durch die Eintragung in das Geschmacksmusterregister ebenfalls gegen Nachahmung geschützt werden. Das Geschmacksmuster schützt das Design dreidimensionaler Gegenstände - zum Beispiel von Möbeln, Autos oder Spielzeug. Auch für zweidimensionale Muster - wie Stoffe, Tapeten, Logos, Grafiken oder Icons kann man ein Geschmacksmuster anmelden.

Geschützt ist die eingetragene zwei- oder dreidimensionale Erscheinungsform eines ganzen Erzeugnisses oder eines Teils davon.
Für die Beurteilung der einzelnen Kriterien im Geschmacksmusterrecht wie Neuheit oder Eigenheit ist ausreichende Erfahrung notwendig, so dass das Vorliegen dieser Voraussetzungen oft nur in einer anwaltlichen Beratung mit einem spezialisierten Anwalt gelöst werden kann.
Gerade im Falle eines Rechtsstreits, wird oft der Einwand erhoben, das Muster sei unwirksam, weil ihm die Neuheit bzw. Eigenart fehle. In solchen Fällen kann durch eine telefonische Beratung oft schnell und kostengünstig geklärt werden, ob und mit welchem Erfolg eine rechtliche Klärung möglich ist.
Stand: 26.02.2010

   
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