Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Gebrauchsmusterschutz
Der Gebrauchsmusterschutz bezieht sich Erfindungen, die auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen. Für die Anwendung des Gebrauchsmusterschutzes muss ein technisch oder wirtschaftlich nutzbarer Wert hinter der Erfindung stehen. Die Voraussetzungen gehen deshalb nicht so weit wie beim Patentschutz, weshalb das Gebrauchsmuster oft auch als "kleiner Bruder" des Patents bezeichnet wird. Das Gebrauchsmuster ist in der Regel für weniger komplizierte Erfindungen geeignet, wenn die Schutzwirkung möglichst schnell eintreten soll. Zudem ist es im Vergleich zur Anmeldung eines Patentes kostengünstiger. Gebrauchsmuster sind für Unternehmen wichtige Instrumente zum Schutz des geistigen Eigentums vor Produktpiraten und Nachahmern. Die gesetzlichen Regelungen hierzu finden sich im Gebrauchsmustergesetz (GebrMG). Da es sich beim Gebrauchsmusterschutz eine umfangreiche gesetzlich geregelte Materie handelt, bei der rechtliches Wissen über die gesamten gewerblichen Schutzrechte erforderlich ist, ist eine Beratung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt unbedingt anzuraten, um kostenintensive rechtliche Konflikte zu vermeiden. Die Kooperationsanwälte der Deutschen Anwaltshotline können Ihnen bereits am Telefonat schnell und kostengünstig eine erste Einschätzung zu vielen rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Gebrauchsmustergesetz sowie zu anderen gewerblichen Schutzrechten geben.
Stand: 26.02.2010
Durchwahl zum Thema Gebrauchsmusterschutz (Patent-, Urheber-, Markenrecht)