(Patent-, Urheber-, Markenrecht; Internet Unterlassung)
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Patent-, Urheber-, Markenrecht
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Internet Unterlassung
Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema File Sharing
Das File Sharing, also die direkte Weitergabe von Daten an Dritte über das Internet mit Hilfe eines so genannten Peer-to-Peer-Netzwerkes, ist grundsätzlich erlaubt, solange durch den Austausch der Daten keine geistigen oder gewerblichen Schutzrechte verletzt werden. Aus diesem Grund dürfen beispielsweise keine Computerprogramme, keine Musikstücke und keine Filme getauscht werden, solange hierzu keine rechtliche Befugnis vorliegt. Dabei gilt insbesondere zu beachten, dass das File Sharing kein Kavaliersdelikt ist, sondern dass es sich um eine ernstzunehmenden Rechtsverletzung handelt, bei der die Gefahr einer kostenpflichtigen Abmahnung oder sogar einer gerichtlichen einstweiligen Verfügung besteht. Zudem ist ein Rechtsstreit wegen einer Verletzung von Schutzrechten oder Urheberrechten neben den Unterlassungsansprüchen der Rechteinhaber wegen des hohen Streitwertes meist mit entsprechend hohen Kosten verbunden. Zudem sieht sich der durch eine Abmahnung wegen File Sharing Betroffene oftmals komplizierten juristischen Ansprüchen ausgesetzt, wobei die Fristen zur Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung meist sehr kurz gefasst sind. Oft ist in solchen Fällen wegen des drohenden Fristablaufes ein Beratungstermin bei einem spezialisierten Rechtsanwalt nur schwer zu bekommen. Die Anwälte der Deutschen Anwaltshotline können bereits im ersten Telefonat wertvolle Hinweise bei einer Rechtsverletzung durch File Sharing geben, so dass eine Einschätzung der Rechtslage vorgenommen werden kann.
Stand: 24.09.2010