Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Erfindung
Der Begriff Erfindung wird im Gesetz nicht direkt definiert. Vielmehr stellt er den zentralen Begriff des Patent- und Gebrauchsmusterrechtes dar. Eine Erfindung ist in der Regel immer dann gegeben, wenn das entsprechende Werk geschützt werden kann. Dies setzt voraus, dass eine gewisse Schöpfungshöhe erreicht ist. Wenn die Erfindung gewerblich genutzt wird, kann sie im Regelfall durch ein Patent oder ein Gebrauchsmuster geschützt werden. Zur Feststellung, ob im Einzelfall eine Erfindung vorliegt und wie diese geschützt werden kann, bedarf es deshalb einer umfangreichen genauen Prüfung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt.
Stand: 26.02.2010