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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Bildmarke
Die Wort-/Bildmarke besteht aus einem Wort- und Bildbestandteil, die einen Gesamteindruck ergeben. Die Wort-/Bildmarke ist daher im Prinzip eine Kombination der Wortmarke mit der Bildmarke. Eine Marke ist ein besonderes, rechtlich geschütztes Zeichen, dass vor allem dazu dient, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von konkurrierenden Waren oder Dienstleistungen eines anderen Unternehmens zu unterscheiden. Markenrecht zählen daher zum geistigen Eigentum. Wer eine Wort-/Bildmarke beim Deutschen Patent- und Markenamt eintragen möchte, ist gut beraten, sich vor der Eintragung durch einen im Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten zu lassen. Denn für den Fall, dass eine Markeneintragung Rechte Dritter verletzt, drohen rechtliche Konsequenzen wie die Löschung der Marke, ein Widerspruchsverfahren oder eine kostenpflichtige Abmahnung. Für den juristischen Laien ist es in der Regel schwer möglich, diese rechtlichen Risiken bei der Anmeldung der Marke richtig einzuschätzen. Die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline können bereits in der telefonischen Rechtsberatung wichtige Hinweise zur Anmeldung einer Marke geben.
Stand: 24.09.2010
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