Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Wohnsitz
Der Wohnsitz einer Person ist Anknüpfungspunkt für die Rechtsanwendung. Einen Wohnsitz hat jemand gem. § 11 Abs. 5 Melderechtsrahmengesetz (MRRG) dort, wo er eine Wohnung inne hat und Umstände gegeben sind, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und nutzen wird. Um diesen Begriff zu erfüllen genügt es, dass man lediglich die notwendigsten Gegenstände (Wäsche, Zahnbürste etc.) in der Wohnung hat. Die Maßstäbe sind hier sehr eng. Ist der Wohnsitz einer Person festgestellt worden, findet das Recht des Wohnsitzes auf die Person Anwendung, dies wird insbesondere im Steuerrecht oft verkannt oder unterschätzt.
Im Steuerrecht gilt ein vom Melderecht unabhängiger Wohnsitzbegriff, der in der Regel weiter ist, als der des Melderechts. Hat jemand in Deutschland einen (also zumindest einen - auch Nebenwohnsitz) Wohnsitz, dann ist diese Person regelmäßig auch in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig.
Unsere Anwälte beraten zu Ihren individuellen Fragen z.B. zur Ummeldung, zu Meldefristen, Meldevergehen, und allen anderen Fragen rund ums Thema Wohnsitz sofort und professionell per Telefon. Stand: 25.01.2012
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