Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Widerspruchsrecht
Entscheidungen der Verwaltungsbehörden sowie der Sozialversicherungsträger (z.B. Krankenkasse, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung) können mit einem Widerspruch angegriffen werden. Der Widerspruch setzt ein verwaltungsinternes Prüfverfahren in Gang in dem die Behörde unter Einbeziehung der vom Widerspruchführer vorgetragenen Argumente ihre Entscheidung noch einmal überprüft. Am Ende des Widerspruchsverfahrens steht der Widerspruchsbescheid. Die Durchführung des Widerspruchsverfahrens ist zwingende Voraussetzung einer anschließenden gerichtlichen Überprüfung der Entscheidung.
Widerspruchsrechte gibt es darüber hinaus im Arbeits- und Mietrecht.
Wenn Sie Fragen zu Widerspruchsrechten haben, können Ihnen unsere Rechtsanwälte in der telefonischen Beratung meist wichtige Hinweise und Informationen geben. Wegen der einzuhaltenden Widerspruchsfristen halten Sie dazu bitte die Schreiben bereit gegen deren Inhalt der Widerspruch eingelegt werden soll. Stand: 28.09.2011
Bei DSL-Verträgen ist Schweigen Gold Nürnberg (D-AH) - Ein Internet-Provider darf Laufzeit-Verträge über DSL-Anschlüsse nicht einseitig per E-Mail ändern. Das hat das Landgericht Frankfurt am Main entschieden (Az. 2-03 O 352/05), berichtet die telefonische Rechtsberatung ...weiter lesen
Interessante Fälle aus der E-Mail-Rechtsberatung zum Thema Widerspruchsrecht
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