Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Wegerecht
Ein Wegrecht bedeutet im Regelfall das Recht eines Nichteigentümers an einem Grundstück, es zu einem bestimmten Zweck zu benutzen. Dieser bestimmte Zweck kann individuell sehr verschieden ausgehandelt werden, die Möglichkeiten reichen von einem Recht zum Durchlaufen für Fußgänger bis hin zum Bau einer Bundesfernstraße.
Inwieweit in Ihrem speziellen Fall ein wirksames Recht besteht, wie es wirksam vereinbart werden muss, und wie es wieder beseitigt werden kann, darüber kann Sie ein zugelassener Rechtsanwalt telefonisch unter der obenstehenden Rufnummer in wenigen Minuten erschöpfend beraten.
In komplexeren Fällen gibt er Ihnen wichtige Anhaltspunkte, welcher Schritt als nächstes getan werden muss und wie Sie sich in verschiedenen auftretenden Konstellationen verhalten sollten.
Ein Zaun hat Vorrang vor nachbarschaftlichem Wegerecht Nürnberg (D-AH) - Erstreckt sich da, wo nach Meinung des Nachbarn nichts als ein Weg hingehört, ein Zaun, kann der leicht zum Zankapfel ausarten. Wobei eine solide Abgrenzung nachbarlicher Grundstücke eigentlich eher geeignet ...weiter lesen