Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Wasserrecht
Die Aufgaben des Wasserrechts sind es, das Wasser in seinem natürlichen Kreislauf und in allen Aggregatzuständen (Fließgewässer, stehende Gewässer. Grundversorgung, Schnee, Eis, Dampf) vor nachteiligen Einflüssen zu schützen, sowie eine Vorsorge für die Erhaltung einwandfreier Wasserreserven zu leisten. Zum Zuständigkeitsbereich des Wasserrechts zählen zudem die Sanierung bereits verunreinigter Gewässer, der Schutz von Mensch und Eigentum vor Wassergefahren (Hochwasserschutz), die Ordnung der an die vorhandenen Wasserressourcen gestellten Nutzungsansprüche und die Sicherung der der Allgemeinheit zustehenden Befugnisse an Gewässern (Gemeingebrauch). Da der Verfügbarkeit des Wassers eine hohe Bedeutung für die Versorgungssicherheit sowie die öffentliche Gesundheit zukommt, sind Rechtsregeln zu dessen Schutz unerlässlich. Dies zeigt sich auch an der langen Historie solcherlei Rechtsnormen. Man kann das deutsche Wasserrecht in das Wasserhaushaltsrecht und das Wasserwegerecht unterteilen.
Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline! Stand: 20.10.2011