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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Verwaltungsvorschriften

Verwaltungsvorschriften enthalten Anordnungen der vorgesetzten gegenüber den nachgeordneten Behörden. Sie besitzen innerhalb der Verwaltung die Geltung für eine Vielzahl von Fällen.

Anders als die Rechtsverordnungen sind Verwaltungsvorschriften keine Gesetze im materiellen Sinne. Sie sind für den außerhalb der Verwaltung stehenden Bürger nicht verbindlich und begründen für ihn weder Rechte noch Pflichten. Sie besitzen somit keine Außenwirkung und können demnach auch keine Rechtsgrundlage für belastende Verwaltungsakte bilden. Zu den Verwaltungsvorschriften zählen unter anderem Durchführungsvorschriften, Vollzugsbestimmungen, Richtlinien Dienstanweisungen und Erlasse.

Verwaltungsvorschriften sind keine Rechtsnormen und werden daher nicht in den Gesetzes- und Verordnungsblättern veröffentlicht, sondern nur in den Amtsblättern der Ministerien und sonstigen Verwaltungsstellen. Sie können auch nicht im Wege der Normenkontrolle oder Verfassungsbeschwerde angegriffen werden.

Bei weiteren Fragen zum Thema Verwaltungsvorschriften stehen Ihnen unsere Anwälte aus dem öffentlichen Recht beratend zur Seite.
Stand: 19.08.2008

   
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