Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Verwaltungsgericht
Vor den Verwaltungsgerichten wird das öffentliche Recht behandelt. Ein wichtiger Teilbereich ist hierbei das öffentliche Baurecht. Bauprozesse zeichnen sich durch langwierige Verfahren und Verhandlungen aus. Oft sind diesbzgl. Außentermine vor Ort erforderlich. Nicht zuletzt deshalb dauern Verfahren vor dem Verwaltungsgericht oft Jahre. Bei Fragen hilft Ihnen ein Rechtsanwalt der Deutschen Anwaltshotline für Verwaltungsrecht gern weiter.
Stand: 28.09.2011
Durchwahl zum Thema Verwaltungsgericht (Öffentliches Recht)
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Maulkorb nach Angriff auf Power-Walker Nürnberg (D-AH) - Einen Maulkorb verpasste jetzt das Verwaltungsgericht Berlin einem Labrador-Mischling (Az. VG 11 A 724.05). Der Hund hatte einen Power-Walker ins Bein gebissen.
Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, bestätigten die Richter damit eine Entscheidung des Veterinäramts ...weiter lesen
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Nürnberg (D-AH) - Einen Maulkorb verpasste jetzt das Verwaltungsgericht Berlin einem Labrador-Mischling (Az. VG 11 A 724.05). Der Hund hatte einen Power-Walker ins Bein gebissen. Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, bestätigten die Richter damit eine Entscheidung des Veterinäramts Reinickendorf. Die Beamten hatten nach einer Beißattacke des Labradors einen Leinen- und Maulkorbzwang für das Tier angeordnet. Bei einem Spaziergang hatte der Hund einen im schnellen Power-Walking-Schritt vorbeikommenden Mann angefallen und in den Oberschenkel gebissen. Das Gericht begründete die Auflage mit der Gefährlichkeit des Hundes. So habe der Labrador den Walker ohne erkennbaren Grund angegriffen. Nach dem Berliner Hundegesetz sind Bissvorfälle aber nur dann unerheblich und der Hund deshalb nicht gefährlich, wenn das Tier durch einen Angriff oder Schläge provoziert worden ist die Entscheidung. Die Richter betonten, dass Hunde Alltagssituationen nicht als Angriff empfinden dürfen, auf die sie mit Beißattacken reagieren. Mit Radfahrern und Joggern muss ein Hund klar kommen, befanden sie. Dennoch gaben die Richter dem Labrador noch eine Chance. Das Veterinäramt soll nun prüfen, ob die Maßnahme nicht eingeschränkt werden kann.
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