Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Verwaltungsgebühren
Verwaltungsgebühren sind von den Benutzungsgebühren zu unterscheiden. Letztere knüpfen an eine Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen an. Hier ist etwa die Müll- oder die Schwimmbadgebühr aufzuführen. Dagegen versteht man unter Verwaltungsgebühren solche, die durch eine Amtshandlung entstehen, wie etwa die Verbescheidung eines Widerspruchs.
Zu beachten ist, dass die Verwaltungsgebühren in angemessenem Verhältnis zur erbrachten Leistung stehen müssen. Leistung und Gegenleistung müssen ferner im unmittelbaren Zusammenhang erbracht werden. So ist etwa die Umlegung der Kosten für das Feuerwehrfahrzeug durch eine Kostenerhebung bei der Ausstellung von Reisepässen unzulässig.
Einzelheiten zur Höhe der Verwaltungsgebühren regeln die jeweiligen Gebührenordnungen. Bei Fragen hierzu oder bei der Frage zur Abwehr von der Inanspruchnahme auf Verwaltungsgebühren, hilft Ihnen sehr gern ein Anwalt der Deutschen Anwaltshotline weiter.
Stand: 26.10.2011
Interessante Beiträge zum Thema Verwaltungsgebühren
Zwangsabschleppung eines defekten Fahrzeugs Nürnberg (D-AH) - Geht von einem verkehrswidrig geparkten Auto eine akute Gefahr aus, dürfen es die Ordnungsbehörden auf Kosten des Fahrzeughalters umgehend abschleppen lassen. Dabei ist es für die Rechtmäßigkeit der behördlichen ...weiter lesen