Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Verwaltungsakt
Der Verwaltungsakt ist in § 35 S.1 des Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) legaldefiniert. Danach ist ein Verwaltungsakt jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalles auf dem Gebiet des Öffentlichen Rechtes trifft und welche unmittelbare Rechtswirkung nach außen hat.
Ein Verwaltungsakt ist die meistverbreitetste Grundlage für Verwaltungshandeln. Insbesondere in den meisten öffentlich-rechtlichen Bescheiden ist zumeist ein Verwaltungsakt zu sehen. Gegen einen belastenden Verwaltungsakt gibt es die Möglichkeit des Widerspruchs (soweit statthaft) und der Klage. In diesen Fällen können die Anwälte der Deutschen Anwaltshotline weiterhelfen.
Stand: 26.10.2011
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