Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Versammlungsrecht
Die Versammlungsfreiheit ist grundgesetzlich garantiert: "Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln", Art. 8 Abs. 1 GG (Grundgesetz). Diese grundgesetzliche Verbürgung hat ihre Ausgestaltung in dem Versammlungsgesetz gefunden, welches konkrete Regelungen zu Versammlungen und dergleichen enthält. Grundsätzlich sind Versammlungen nicht anmeldepflichtig. Lediglich für Versammlungen unter freiem Himmel sieht das Gesetz eine Anmeldepflicht vor. Allerdings ist es vor allem bei Spontan- bzw. Eilversammlungen möglich, die Versammlung vorerst ohne Anmeldung durchzuführen und diese dann ggf. nachzuholen.
Ein zugelassener Rechtsanwalt kann oft in wenigen Minuten am Telefon alle individuellen Fragen beantworten oder bei komplexen Fällen wichtige Informationen im Rahmen der telefonischen Erstberatung geben.