Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Verpflichtungsklage
Durch Klage kann die Verurteilung einer Behörde zum Erlass eines abgelehnten oder unterlassenen Verwaltungsaktes begehrt werden (Verpflichtungsklage). Soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, ist die Klage nur zulässig, wenn der Kläger geltend macht, durch die Ablehnung oder Unterlassung des Verwaltungsaktes in seinen Rechten verletzt zu sein (§ 42 VwGO). Unsere Rechtsanwälte beraten Sie gerne in welcher Weise Sie gegen behördliche Entscheidungen vorgehen können, die sie in Ihren Rechten verletzten. Oft gibt Ihnen dazu schon ein Telefongespräch mit unseren Anwälten wichtige Hinweise.
Stand: 28.09.2011