Rechtsberatung Hotline
zur Startseite zum ImpressumKontaktzum Pressebereich
für Anwältefür MitgliederNewsletter bestellenzu den FAQs
Stellenangebote Datenschutzerklärung
Anwaltshotline: Sofort telefonische Rechtsberatung E-Mail-Beratung: Rechtsberatung E-Mail Vertragscenter: Download von Verträgen, Musterschreiben und Leitfäden Anwaltssuche: Bundesweite Suche nach Rechtsanwälten und Kanzleien

Telefonische Rechtsberatung zum Thema Verfügung

Tipps & Service

 

Anrufen ohne 0900-Nr.

 

Mitglied werden

 

Newsletter bestellen

 

Seite empfehlen

 

Zu Favoriten hinzufügen

 

Alle Durchwahlen drucken

 

Login

Durchwahl zum Thema Verfügung
(Öffentliches Recht; Zivilprozeßrecht)
0900-1 875 009-875
(1,99 EUR/Min* | 07:00 - 01:00Uhr)
Öffentliches Recht
0900-1 875 009-876
(1,99 EUR/Min* | 07:00 - 01:00Uhr)
Zivilprozeßrecht
Tüv Service tested Noch mehr Qualität:
Bewerten auch Sie den Anwalt
nach dem Gespräch !

Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Verfügung

Verfügungen im Zivilprozessrecht:

Verfügungen sind alle Prozesshandlungen des Gerichts, die der Vorsitzende des Gerichts, der Einzelrichter oder ein ersuchter oder beauftragter Richter alleine vornehmen kann. Sie betreffen prozessleitende Anordnungen von untergeordneter Bedeutung.
Bei einer Verfügung handelt es sich zum Beispiel um die unverzügliche Terminsbestimmung durch den Richter, bei der vorbereitenden Handlung zum Gerichtstermin, wie z.B. den Parteien die Ergänzung oder Erläuterung der Schriftsätze aufzugeben oder das persönliche Erscheinen der Parteien anzuordnen.

Verfügungen im Öffentlichen Recht:

-prozessleitende Verfügungen:
Dabei handelt es sich um alle Anordnungen seitens des Richters, die die Ordnung, Zweckmäßigkeit und Beschleunigung des Verfahrens
(Prozessleitung § 103 VwGO) betreffen.
Wie nach der Zivilprozessordnung obliegt auch nach der VwGO die Verantwortung für den Ablauf der mündlichen Verhandlung dem Gericht.

-behördliche Verfügungen:
Maßnahmen, die eine Behörde in einem Verfahren auf Antrag oder von Amts wegen vornimmt oder vorzunehmen ablehnt.

Eine Allgemeinverfügung ist gemäß § 35 VwVfG ein Verwaltungsakt, der sich an einen nach allgemeinen Merkmalen bestimmten oder bestimmbaren Personenkreis richtet oder die öffentlich-rechtliche Eigenschaft einer Sache oder ihre Benutzung durch die Allgemeinheit betrifft.

Prozessrechtliche Fragen sollten Sie mit den Rechtsanwälten der Deutschen Anwaltshotline abklären, da kleinste formelle Fehler große rechtliche Auswirkungen haben können.
Stand: 10.09.2010

   
Ähnliche Themen:

Baurecht (öffentliches) Verfahren Gericht Flächennutzungsplan 
Straßenausbaugebühr Verhandlung BauGB Zivilprozeßrecht Antrag 
Solaranlage Verfügungen Verwaltungsakt Zivilprozessordnung 
Öffentliches Recht Anwaltshotline 
Einige Kooperationsanwälte der Deutschen Anwaltshotline:
Rechtsanwalt
Peter Muth
Rechtsanwältin
Astrid Bendiks
Rechtsanwalt
Thomas Nolting
Rechtsanwältin
Cathrin Meyer-Hennecke
Suche nach
Rechtsbegriffen:
 
Ticker
Deutsche Anwaltshotline
Jura-Ticker für Ihre Seite?
Einfach hier klicken.
Weitere Dienste:
Deutsche Anwaltshotline in Social Media

Deutsche Anwaltshotline auf facebook Deutsche Anwaltshotline auf google+ Deutsche Anwaltshotline auf twitter Deutsche Anwaltshotline Social Media Vorteile
Rechtsberatung in folgenden Sprachen:

 

Russisch [Русский]

 

Englisch [English]

 

Türkisch [Türkçe]

 

Griechisch [Eλληνικα]

 

Spanisch [Español]

 

Französisch [Français]

 

Deutsch

Vorteile

Weitere Projekte der Deutschen Anwaltshotline: Anwaltsverzeichnis | Deutsches Rechtsforum