Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema UmwelthaftungsG
Das Umwelthaftungsgesetz von 1990 enthält Regelungen zur Anlagenhaftung.
Geregelt sind dort einzelne Voraussetzungen der Ansprüche bei Tötung, Verletzung oder Beschädigung einer Sache durch den Betrieb einer Anlage, sowie die Verjährung solcher Ansprüche und gewisse Beweisregelungen. Hinsichtlich der Verjährung wird auch die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches verwiesen. Daraus wird deutlich, dass es sich um zivilrechtliche Haftungsansprüche handelt.
Für weitere Fragen hierzu stehen Ihnen gerne die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline zur Verfügung!