Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Sperrzeitverkürzung Bei juristischen Fragen zum Thema Sperrzeitverkürzung sollten Sie mit einem Rechtsanwalt mit Interessenschwerpunkt Öffentliches Recht sprechen. Die Rechtsprobleme, die in diesem Bereich auftreten können, sind vielfältig.
Für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten werden in Rechtsverordnungen der Bundesländer Sperrzeiten festgelegt. Damit ist geregelt, in welchen Zeiten die Gaststätten geschlossen sein müssen.
Diese Gesetzgebung ist Sache der Länder und kann deshalb jeweils unterschiedlich geregelt werden. Im allgemeinen beginnt die Sperrzeit um 1.00 Uhr. Die Öffnungszeiten können bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse allgemein oder für einzelne Betriebe verlängert, verkürzt oder aufgehoben werden. Dabei muss jeweils ein besonderes Bedürfnis zu der Verkürzung der Sperrzeit dargetan werden.
Die selbstständige Recherche im Internet ist sicher sinnvoll, um einen Überblick zu bekommen. Sie lässt jedoch den Suchenden oft im Unklaren, ob die Rechtsnormen auf sein konkretes Problem anwendbar sind.
Fragen Sie also unsere Anwälte! Stand: 29.03.2012
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