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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Schulgeld

Der Begriff Schulgeld bezeichnet eine Gebühr, die für den Besuch einer Schule entrichtet werden muss.Öffentliche Schulen, also solche, in Trägerschaft einer Gemeinde oder eines Landkreises, sind nicht schulgeldpflichtig, ihr Besuch ist also nicht von der Entrichtung einer Gebühr abhängig. Anders verhält es sich mit Schulen in privater Trägerschaft. Hier wird häufig eine Gebühr fällig, wobei zum Teil aber auch Möglichkeiten der Finanzierung, wie etwa über ein Stipendium, vorgesehen sind. Maßgeblich für die Höhe der Gebühr ist die entsprechende Satzung des privaten Trägers (häufig ein eingetragener Verein).

Ein zugelassener Rechtsanwalt kann oft in wenigen Minuten am Telefon alle individuellen Fragen beantworten oder bei komplexen Fällen wichtige Informationen im Rahmen der telefonischen Erstberatung geben.


Stand: 06.03.2012

   
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