Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Schulbefreiung
Schulbefreiung meine die Freistellung von einzelnen Schulfächern oder von Unterricht insgesamt. Im Grundsatz ist eine Schulbefreiung (also eine Befreiung von der eigentlich geltenden Schulpflicht) nicht möglich. Im Schulfach Religion kann etwa auf Antrag eine Befreiung erteilt werden, hierbei kann der Schüler/die Schülerin auch selbst mitbestimmen (ab 12 Jahren), wobei die eigentliche Entscheidung bei den Eltern liegt. Eine Befreiung von der Schulpflicht insgesamt ist hingegen grundsätzlich nicht möglich, auch, wenn es in der Vergangenheit Fälle gegeben hat, in denen die Kinder zu Hause unterrichtet wurden und die auch gebilligt wurde. Dabei handelt es sich jedoch um krasse Ausnahmefälle.
Ein zugelassener Rechtsanwalt kann oft in wenigen Minuten am Telefon alle individuellen Fragen beantworten oder bei komplexen Fällen wichtige Informationen im Rahmen der telefonischen Erstberatung geben.