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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Schikane

Schikane ist eine Handlung mit der der Schikanierende dem Schikanierten unter Ausübung eines Rechtes einen Nachteil verschafft, ohne selber einen Vorteil zu gewinnen.

Das sog. Schickane-Verbot ist explizit in § 226 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt und besagt, dass die Ausübung eines bestehenden Rechts unzulässig ist, wenn dessen Ausübung nur den Zweck haben kann, einem anderen Schaden zuzufügen. Im Prozess begründet dieses Schikane-Verbot den Einwand unzulässiger Rechtsausübung. Das Schikane-verbot ist eine Konkretisierung des Grundsatzes von Treu und Glauben.

Als allgemeiner Rechtsgrundsatz gilt das Schikaneverbot auch im öffentlichen Recht, da auch ein subjektiv öffentliches Recht schikanös und damit rechtsmissbräuchlich ausgeübt werden kann, z. B. im Baurecht das Beharren auf ein Recht zu einem umfangreichen Rückbau wegen minimaler Unterschreitung des Mindestabstandes zur Grundstücksgrenze.

Weitere Einzelheiten zum Thema Schikane klären Sie einfach und schnell am Telefon der Deutschen Anwaltshotline.
Stand: 21.10.2011

   
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