Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Satzungen
Satzungen bestehen im öffentlichen und privaten Rechtswesen. Im öffentlichen Recht stellen Sie eine normative Rechtsquelle dar, welche eine Regelung darstellt, die den Adressaten der Satzung, z. B. Einwohner einer Gemeinde durch eine Gemeindesatzung, bindet. Solche Satzungen regeln manchmal sehr spezielle Details und können eine Ausführungs- oder Ergänzungsregelung zu einem Gesetz darstellen. Im Privatrecht regelt eine Satzung das Organisationsstatut einer privaten Organisation wie z. B. eines Vereins oder einer Stiftung. Hier sind also die Mitglieder einer privaten Organisation als Adressaten angesprochen.
Bei Fragen zur Erstellung einer Satzung oder zum Inhalt von bestehenden Satzungen sprechen Sie mit einer/m unserer Experten/innen im Öffentlichen Recht bzw. meist im Vereinsrecht. Stand: 03.05.2010
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