Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Rauchverbot
Während dem Rauchverbot in Gaststätten aufgrund der jeweiligen Nichtrauchergesetzen in den einzelnen Bundesländern höchst unterschiedlich geregelt ist und diese Regelungen auch andauernd geändert werden, gibt es im Arbeitsrecht bundesweit einheitliche Regelungen. Arbeitnehmer haben grundsätzliche Ansprüche auf einen rauchfreien Arbeitsplatz. Der Arbeitgeber ist durch die Arbeitsstättenverordnung gesetzlich verpflichtet, am Arbeitsplatz den Nichtraucherschutz zu gewährleisten. Wer gegen das Rauchverbot verstößt, muss mit einer Abmahnung rechnen. Aus der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers hat ein Arbeitnehmer Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber gegen rauchende Kollegen einschreitet. Wer trotz Abmahnung mit dem verbotenen Rauchen am Arbeitsplatz fortfährt, kann gekündigt werden. Bevor es hier zum Konflikt oder gar zu einem Arbeitsrechtsstreit kommt, sollte sowohl von Arbeitgeber als auch von Arbeitnehmerseite bei den erfahrenen Anwältinnen und Anwälten der Deutschen Anwaltshotline nachgefragt werden. Stand: 07.12.2010
Nichtraucher-Häftling Nürnberg (D-AH) - Weil er sich als Nichtraucher bedrängt fühlt, hat ein Häftling noch lange keinen Anspruch auf Unterbringung in einer Einzelzelle. Zu dieser Auffassung ist jetzt in einer unanfechtbaren Entscheidung (Az. ...weiter lesen
Kündigung wegen Missachtung des Rauchverbots Nürnberg (D-AH) - Wer heimlich in der Firma raucht, obwohl das ausdrücklich verboten ist, dem droht schließlich die Kündigung des Arbeitsplatzes - zumindest nach wiederholter Abmahnung. Vor der rechtmäßigen Entlassung schützt ...weiter lesen
Kündigung wegen heimlicher Raucherpausen Nürnberg (D-AH) - Raucher können während der Zigarettenpause keine Arbeit leisten. Vermerken sie ihre Raucherpausen während der Arbeitszeit nicht wie vorgeschrieben, erschleichen sie sich ein Entgelt, ohne die geschuldete ...weiter lesen