Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema rauchergesetz
Ein einzelnes Rauchergesetz gibt es nicht, vielmehr hat jedes Bundesland seine eigenen Regelungen zum Schutz der Nichtraucher getroffen, außerdem gibt es ein Rauchergesetz des Bundes für bundeseigene Gebäude. Jedes einzelne Rauchergesetz in Deutschland verbietet das Rauchen in Behörden und öffentlichen Krankenhäusern. Da Gaststättenrecht seit der Föderalismusreform reine Ländersache ist, hat jedes Bundesland ein Rauchergesetz bezüglich der Gaststätten. Danach darf im Grundsatz (bald) in keiner Gaststätte mehr geraucht werden, doch manches Rauchergesetz sieht davon verschiedene Ausnahmen vor. Aktuelle Informationen zu dieser sich in der Einführung befindenden Rechtslage erhalten Sie gerne von unseren Anwälten. Stand: 15.01.2008