Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Nichtraucherschutzgesetz
Bei juristischen Fragen zum Thema Nichtraucherschutzgesetz sollten Sie mit einem Rechtsanwalt mit Interessenschwerpunkt Öffentliches Recht sprechen. Die Rechtsprobleme, die in diesem Bereich auftreten können, sind vielfältig.
Die selbstständige Recherche im Internet ist sicher sinnvoll, um einen Überblick zu bekommen. Sie lässt jedoch den Suchenden oft im Unklaren, ob die Rechtsnormen auf sein konkretes Problem anwendbar sind.
Ein zugelassener Rechtsanwalt kann oft in wenigen Minuten am Telefon alle individuellen Fragen beantworten oder bei komplexen Fällen wichtige Informationen im Rahmen der telefonischen Erstberatung geben.
Der Bund und die Länder haben im Jahr 2007 für ihre jeweiligen Zuständigkeitsbereiche Nichtraucherschutzgesetze erlassen. Es gibt somit keine bundeseinheitliche Regelung.
Das Bundesgesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens beinhaltet ein grundsätzliches Rauchverbot in allen öffentlichen Einrichtungen des Bundes und im öffentlichen Personenverkehr (Bahn AG!). Darüber hinaus ist die Abgabe von Tabakwaren nur noch an Personen ab 18 Jahren zulässig.
Durch die Landesgesetze wird das Rauchen in den öffentlichen Teilen der Gebäude der Landesbehörden, Gerichte und Schulen untersagt. Unterschiedlich regeln die Bundesländer die Rauchverbote in Gaststätten und Diskotheken. Ausnahmen vom Rauchverbot gelten zum Teil für als Raucherraum gekennzeichnete Nebenräume.
Alle Gesetze zum Schutz der Nichtraucher ahnden Verstöße als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld. Es sind mehrere Gerichtsverfahren gegen einige der Gesetze anhängig.