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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Lebensmittelrecht

Das Lebensmittelrecht dient dem Schutz des Verbrauchers vor Gesundheitsschäden und dem Schutz des Verbrauchers vor Irreführung und Täuschung. Es verbindet den Verbraucherschutz mit der Gefahrenabwehr und dem Gewerberecht.

Neben dem Schutz der Gesundheit der Bevölkerung soll es gerechte Wettbewerbsbedingungen schaffen. Innerhalb der Europäischen Union ist das Lebensmittelrecht weitesgehend vereinheitlicht. Grundlage des Lebensmittelrechts bilden die europäische Lebensmittel-Basisverordnung (EG) Nr. 178/2002 und das nationale Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch.

Eine bedeutsame Entscheidung auf Grundlage der Verordnung Nr. 178/2002 stellt die Einrichtung einer Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit dar. Aufgabe dieser Behörde ist es, die Verbraucher über neu auftretende Probleme der Lebensmittelsicherheit zu informieren, bzw. Risiken, die für bestimmte Verbrauchergruppen von Lebensmitteln ausgehen, bekannt zu machen.

Grundsatz des Lebensmittelrechts ist das Missbrauchsprinzip. Unsichere Lebensmittel, d.h. Lebensmittel, die gesundheitsschädliche Verunreinigungen enthalten oder verdorben sind, dürfen nicht in den Verkehr gebracht werden. Alle Angaben über Qualität, Zusammensetzung und gesundheitliche Wirkung der Lebensmittel müssen richtig sein. Die Angaben dürfen beim Verbraucher keine falschen Vorstellungen hervorrufen.

Die Verbraucherinformationen müssen, dem Gesundheits- und Täuschungsschutz genügen; umfassend sein. Eine Vielzahl von Kennzeichnungsvorschriften für Lebensmittel soll diese Vorgabe ermöglichen und verwirklichen.

Zulassungspflichten für Lebensmittel gelten nicht generell. Vielmehr stellen sie eine Ausnahme dar. Zusatzstoffe hingegen unterliegen dieser Pflicht. Erst nach überprüfter Unbedenklichkeit, wird ihr Einsatz in Lebensmitteln zugelassen.

Für weitere Fragen zu diesem Thema stehen Ihnen die Anwälte der Deutschen Anwaltshotline zur Verfügung.
Stand: 30.11.2011

   
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