Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Landesimmissionsschutzgesetz
Durch das Bundesimmissionsschutzgesetz (BimSchG) hat der Bund Regelungen u.a. zur Lufteinhaltung sowie zum Schutz vor weiteren Umweltauswirkungen, die von gewerblichen Anlagen oder Fahrzeugen ausgehen, getroffen.
Der Schutz vor verhaltensbezogenem Lärm ist allerdings den Ländern in den einzelnen Landesimmissionsschutzgesetzen (LimSchG) aufgetragen. Diese Landesgesetze enthalten insbesonderen Anforderungen an das Verhalten von Personen, durch das schädliche Umweltauswirkungen (wie z.B. Lärm und Luftverunreinigung) verursacht werden können. Es regelt u.a. das Verbrennen im Freien, den Schutz der Nachtruhe, die Benutzung von Tongeräten, das Abbrennen von Feuerwerken, das Laufenlassen von Motoren und das Halten von Tieren. Als Grundregel enthält es das Gebot der Rücksichtsnahme, wonach sich jeder so zu verhalten hat, dass schädliche Umwelteinwirkungen so weit als möglich vermieden werden.
Die äußerst komplexe und im Einzelfall sehr schwierig ausformulierten Regelungen ergeben die zwingend Notwendigkeit, sich bereits im Vorfeld von Konflikten, aber auch bei Streitfällen mit den Behörden von den kompetenten Anwältinnen und Anwälten im Verwaltungsrecht der Deutschen Anwaltshotline beraten zu lassen.
Stand: 20.05.2011