Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Kommunalrecht
Das Kommunalrecht umfasst die Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die sich mit den Gemeinden, den Gemeindeverbänden, also vor allem den Kreisen und Bezirken, und den kommunalen Zusammenschlüssen (z. B. den kommunalen Zweckverbänden) befassen.
Das Kommunalrecht ist Landesrecht, das heißt, die Vorschriften der einzelnen Bundesländer können sich unterscheiden. Viele Dinge sind aber in den meisten Ländern ähnlich geregelt. Teilgebiete des Kommunalrechts sind das kommunales Verfassungsrecht, das kommunale Verwaltungsrecht, das kommunale Finanzrecht und das kommunale Wirtschaftsrecht.
Das Kommunalrecht ist ein Teilbereich des Öffentlichen Rechts. Daher sind unsere Anwälte mit Erfahrung im Öffentlichen Recht die geeigneten Ansprechpartner für Ihre telefonische Rechtsfrage.
Stand: 15.04.2011
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