Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Kommunalabgabengesetz
Unter dem Kommunalabgabengesetz ist eine öffentlich-rechtliche Rechtsnormensammlung zu verstehen. Das Kommunalabgabengesetz wird meist mit KAG abgekürzt. Das KAG regelt die Erhebung von kommunalen Abgaben (Steuern, Gebühren, Beiträge und sonstige Abgaben) durch die Gemeinden.
Die konkrete Kommunalabgabe wird gegenüber dem Bürger durch einem an Ihn gerichteten Verwaltungsakt (Abgabenbescheid) festgesetzt und erhoben. Dieser Bescheid ergeht aufgrund einer Kommunalabgabensatzung, die aufgrund des Kommunalabgabengesetzes ergehen muss (vgl. Art.2 Abs.1, S.1 KAG Bayern).
Gegen einen Verwaltungsakt kann der betroffene Bürger i.d.R. Widerspruch einlegen. Wird der Widerspruch zurückgewiesen, so kann Anfechtungsklage zum Verwaltungsgericht erhoben werden.
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Stand: 15.04.2011
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