Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Jugendschutzgesetz
Der Begriff Jugendschutzgesetz steht im Zusammenhang mit verschiedenen Rechtsgebieten, zum Beispiel mit dem Öffentliches Recht.
Die individuellen Fragen und Probleme unterscheiden sich daher sehr stark, so dass allgemeingültige Aussagen wenig hilfreich für den Ratsuchenden sind.
Die selbstständige Recherche im Internet ist sicher sinnvoll, um einen Überblick zu bekommen. Sie lässt jedoch den Suchenden oft im Unklaren, ob die Rechtsnormen auf sein konkretes Problem anwendbar sind.
Ein zugelassener Rechtsanwalt kann oft in wenigen Minuten am Telefon alle individuellen Fragen beantworten oder bei komplexen Fällen wichtige Informationen im Rahmen der telefonischen Erstberatung geben.
Bitte wählen Sie aus den nachstehenden Rechtsgebieten das Gebiet aus, unter das Ihre Frage fällt. Dort berät Sie ein Rechtsanwalt, dessen Schwerpunkt in dem jeweiligen Bereich liegt.
Im Jugendschutzgesetz werden etwa Altersfreigabekennzeichnungen in Kino- und Videofilmen geregelt. Bei schwer jugendgefährdenden Medien liegen erweiterte Kennzeichnungspflichten vor. Hier sind vielfältige Abgabe-, Vertriebs-, Wettbewerbsverbote normiert. Ferner regelt die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien etwa eine Indizierung aller Medien mit Ausnahme des Rundfunks. Auch das Verbot für Tabak- und Alkoholwerbung in Kinos vor 18 Uhr ist im Jugendschutzgesetz geregelt.
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