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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Immission

Als Immissionen werden die Beeinträchtigungen bezeichnet, die auf ein Gebäude, ein Grundstück oder auf Menschen einwirken, z.B. Lärm, Hitze, Kälte und Licht. Immisssionen können auch Erschütterungen oder andere vergleichbare Beeinträchtigungen sein.
Der Eigentümer des beeinträchtigten Grundstücks muss Immissionen hinnehmen, wenn sein Grundstück nur unwesentlich beeinträchtigt wird, z.B. durch die Straßenbeleuchtung oder Fabrikrauch in Industrieorten. In der Regel wird keine wesentliche Beeinträchtigung vorliegen, wenn die nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz den Landesimmissionsschutzgesetzen ermittelten Grenzwerte nicht überschritten werden.
Bei wesentlichen Immissionen, die ein Grundstückeigentümer ausnahmsweise zu dulden hat, kann er eine angemessene Entschädigung verlangen. Bei Immissionen, die er nicht dulden muss, hat er einen Abwehranspruch gegen den Störer.
Bei Industrieimmissionen muss der Betreiber des Unternehmens alles Zumutbare tun, um eine Schädigung anderer zu vermeiden.

Bei Fragen zu Immissionen helfen Ihnen unsere erfahrenen Kooperationsanwälte/innen gerne weiter.

Stand: 19.07.2010

   
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