Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Hundehalter
In den meisten Bundesländern wurden mittlerweile Hundehalterverordnungen erlassen.
Diese Verordnungen basieren auf unterschiedlichen gesetzlichen Grundlagen.
Sie regeln tierschutzrelevante Fragen wie z.B Anbindehaltung, Zwingerhaltung sowie Pflege von Hunden, die im Freien gehalten werden. Sie findet keine Verwendung auf Hütehunde in Begleitung von Tierherden, auf Hunde während tierärztlicher, insbesonderer stationärer Behandlungsmaßnahmen sowie auf Hunde, die zu wissenschaftlichen Tierversuchen eingesetzt werden.
Mit der Hundehaltungsverordnung besitzt der Amtstierarzt ein sehr gutes Mittel zur Beseitigung nicht tierschutzgerechter Hundehaltungsbedingungen.
Diese Verordnung in Verbindung mit dem Tierschutzgesetz ermöglicht eine erfolgreiche Einflussnahme auf die Durchsetzung artgemäßer Hundehaltungsbedingungen.
Die Detailbestimmungen wie z.B. Angaben über die Größe, Beschaffenheit, Wärmedämmung und Hygiene des zu schaffenden Schutzraumes und die Festlegung, wie eine Anbindehaltung tierartgerecht zu gewährleisten ist, ermöglichen gezielte Auflagen gegenüber den Tierhaltern, die noch durch die Vorschriften der über die Gestaltung anderer Haltungsarten im Freien für Hunde erweitert werden können.
Sollten Sie Hundehalter sein und hierzu genauere Auskünfte benötigen, kontaktieren Sie bitte einen Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin der Deutschen Anwaltshotline.
Stand: 09.10.2011
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