Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Grundrechte
Grundrechte sind die in den Verfassungen der jeweiligen Staaten aufgelisteten staatlich garantierten Freiheitsrechte des Individuums gegenüber der Staatsmacht.
Die Grundrechte werden in Abschnitt I des GG allen anderen grundgesetzlichen Regelungen vorangestellt. Dabei bestätigen die in Art. 1-7, 10, 13, 14, 16a, 17 genannten Rechte die Menschenrechte, sie gelten für "alle Menschen". Die in Art. 8, 9, 11, 12, 16 genannten Rechte beziehen sich dagegen ausschließlich auf die dt. Staatsbürger (i.S.d. Art. 116 GG). Die Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Grundrechte sind verfassungsmäßig garantierte fundamentale Rechte, die das Verhältnis des Einzelnen gegenüber der staatlichen Gewalt verbindlich regeln.
In Deutschland sind die Grundrechte in Art. 1 bis 20 des Grundgesetzes, der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland, geregelt. Man unterscheidet dabei zwischen den Menschenrechten, die allen Menschen zustehen und den Bürgerrechten, die nur den deutschen Staatsbürgern zustehen.
Die Grundrechte sind verfassungsfest, d.h. dass es aufgrund des Art. 19 Abs.2 GG verboten ist, die Grundrechte in ihrem Wesensgehalt zu ändern.
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Stand: 18.03.2011
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