Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema GEZ Nachzahlung
Ist der Betreiber eines Rundfunk- oder Fernsehgerätes seiner Verpflichtung den Betrieb der Anlage der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) zu melden nicht nachgekommen, kann die GEZ rückwirkend eine Gebühr verlangen. Der Anspruch verjährt nach 3 Jahren. Im Einzelfall kann jedoch auch eine noch weiter zurückreichende Zahlung bis zu 10 Jahren verlangt werden, wenn dem Gebührenschuldner nachzuweisen ist, dass er in bewusster Täuschungsabsicht gegenüber der GEZ gehandelt hat.
Hartz IV - Empfänger können auf Antrag von der Zahlung der GEZ-Gebühren befreit werden, diese Anträge müssen für jeden Bewilligungszeitraum wiederholt werden, sonst entsteht hier eine neue Zahlungspflicht, die auch zu Nachzahlungen führen kann.
Die Nichtanmeldung der anmeldepflichtigen Geräte stellt im übrigen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline helfen bei der Einschätzung zu allen Fragen der GEZ Nachzahlung. Stand: 18.10.2011
Interessante Fälle aus der E-Mail-Rechtsberatung zum Thema GEZ Nachzahlung
Kündigung bei der GEZ angeblich nie eingegangen - Wie verhält es sich mit der Beweislast? Frage: Im August 2007 kündigte ich der GEZ durch "normalen" Brief den Fernseher. Ich bezog dann eine andere Wohnung im gleichen Haus, die Anschrift blieb also gleich. Die Bankverbindung musste ich wege... Antwort: Leider hat die GEZ - jenseits der Frage, aus welchem Grunde Ihre Kündigung nicht zugegangen sein soll - recht.Bei der Kündigung handelt es sich um eine sogannte einseitig empfangsbedürftig ...⇒ zum vollständigen Fall