Die GEZ ist die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Sie zieht die gesetzlichen Rundfunkgebühren ein, zu deren Zahlung man schon durch das Bereithalten von Rundfunkgeräten zum Empfang verpflichtet ist. Diese Gebühr -im Volksmund "GEZ-Gebühr" genannt- soll den größten Teil der Kosten decken, die bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten für die Produktion, Gestaltung und Verarbeitung von Radio- und Fernsehprogrammen anfallen.
Häufige Fragen die uns zu diesem Thema erreichen sind zum Beispiel: Müssen auch Kinder, die im Haushalt ihrer Eltern leben Rundfunkgebühren zahlen? Kann ich mich von der Gebührenpflicht befreien lassen? Welche Gebühren fallen im Haushalt einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft an? Sind Rundfunkgeräte in einer Zweit- oder Ferienwohnung anmeldepflichtig? Muss ich den GEZ-Kontrolleur hereinlassen? Daneben ergeben sich auch häufig Probleme bei Ab- oder Ummeldungen.
Ein zugelassener Rechtsanwalt kann oft in wenigen Minuten am Telefon alle individuellen Fragen beantworten oder bei komplexen Fällen wichtige Informationen im Rahmen der telefonischen Erstberatung geben. Stand: 20.10.2011
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