Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Gebühreneinzugszentrale
Die Gebühreneinzugszentrale ist eine Gemeinschaftseinrichtung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ARD und ZDF. Ihre Aufgabe liegt in der Einziehung von Rundfunkgebühren, damit der öffentlich rechtliche Rundfunk als Informationsquelle des Bürgers gesichert ist.
Rundfunkgebühren werden fällig für das Bereithalten -also den Besitz- von Geräten mit denen Rundfunk oder Fernsehprogramme empfangen werden können. Da dazu auch der PC gehört, besitzt praktisch jeder Bürger ein solches Gerät. Ob auch öffentlich-rechtliche Programme gesehen bzw. gehört werden, ist ohne Belang - es kommt alleine auf das Bereithalten der Geräte an.
Ihre Daten erhält die GEZ von den Bürgern selbst über Meldeformulare, erhältlich bei Banken und Sparkassen, bzw. über die Meldebehörden. Es besteht die Möglichkeit beim der GEZ eine Gebührenbefreiung unter strengen Voraussetzungen zu beantragen.
Da die GEZ als öffentlich-rechtliche Anstalt Verwaltungsbescheide erlassen kann, ist der größte Fehler, Zahlungsbescheide der GEZ einfach zu ignorieren. Diese werden, wenn nicht innerhalb der Rechtsmittelfrist von einem Monat schriftlich Widerspruch eingelegt wird, rechtskräftig und können wie ein Urteil 30 Jahre lang vollstreckt werden. Einwendungen gegen einen rechtskräftigen Bescheid können nicht mehr vorgebracht werden. Die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline stehen Ihnen hierbei gerne zur Verfügung! Stand: 29.09.2010
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