Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Gebührenbescheid
Die staatliche Verwaltung refinanziert die Kosten für besondere Amtshandlungen, die der Einzelne nachfragt, indem sie dafür Gebühren erhebt. Für die Inanspruchnahme bestimmter öffentlicher Einrichtungen werden ebenfalls Gebühren erhoben, die nach der Art der Inanspruchnahme auch Benutzungsgebühren genannt werden.
Als Beispiel für Gebührenbescheide können z. B. Abwassergebührenbescheid, Müllgebührenbescheid, oder auch GEZ-Gebührenbescheid genannt werden.
Auf der Grundlage des Gebührenbescheids, der ein Verwaltungsakt ist, wird der Adressat hoheitlich aufgefordert, den genannten Betrag zu entrichten. Dabei ist der Gebührenbescheid nicht nur Zahlungsgebot, sondern auch feststellender Verwaltungsakt dergestalt, dass der bezifferte Betrag geschuldet ist. Das Zahlungsgebot kann die Behörde selbst vollstrecken, womit eine weitere Besonderheit des Gebührenbescheids ersichtlich ist, die so genannte Titelfunktion des Verwaltungsaktes als Grundlage der Verwaltungsvollstreckung; die Behörde muss sich daher nicht wie ein Privater erst einen Titel vor Gericht verschaffen.
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Stand: 26.04.2011
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