Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Feststellungsklage
Viele Fragen an die Anwälte unserer Hotline drehen sich um den Themenkomplex Gericht/Prozess/Klage/Verfahren. Dabei sind die Inhalte der einzelnen Telefonate höchst unterschiedlich, da ein juristischer Laie gerade im komplexen Umfeld des Prozessrechts meist keine anwendbaren Kenntnisse hat. Dabei kann hier Informationsmangel richtig teuer werden.
Unsere Beratungen beziehen sich u.a. auf die Zuständigkeit des Gerichts, Gerichtskosten, Prozesskosten Prozessdauer und Fristen, auf Rechtsmittel, Berufung, Revision, Verfahrensfragen, Anwaltsgebühren, Erfolgsaussichten, Klagearten, Klageerhebung, Verfahrenseinstellung, Eigenvertretung, Streitwerten aber auch zu allen anderen Fragen rund um diesen Bereich.
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Durchwahl zum Thema Feststellungsklage (Öffentliches Recht)
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Info: Feststellungsklage
Mit der Feststellungsklage erstrebt der Kläger dass Bestehen (positive) oder Nichtbestehen (negative Feststellungsklage) eines Rechts oder Rechtsverhältnisses festgestellt werde.
Im verwaltungs- und Finanzstreitverfahren kann sich die Feststellungsklage zum einen auf das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses auch auf die Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes beziehen.
Hat sich der Verwaltungsakt vorher durch Zurücknahme oder anders erledigt, so spricht das Gericht auf Antrag durch Urteil aus, dass der Verwaltungsakt rechtswidrig gewesen ist, wenn der Kläger ein berechtigtes Interesse an der Feststellung hat.