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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Feststellungsklage

Mit der Feststellungsklage erstrebt der Kläger, dass das Bestehen (positive) oder Nichtbestehen (negative Feststellungsklage) eines Rechts oder Rechtsverhältnisses festgestellt werde.

Im verwaltungs- und Finanzstreitverfahren kann sich die Feststellungsklage zum einen auf das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses auch auf die Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes beziehen.

Hat sich der Verwaltungsakt vorher durch Zurücknahme oder anders erledigt, so spricht das Gericht auf Antrag durch Urteil aus, dass der Verwaltungsakt rechtswidrig gewesen ist, wenn der Kläger ein berechtigtes Interesse an der Feststellung hat.


Stand: 10.02.2012

   
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