Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Fernabsatzgesetz
Das Fernabsatzgesetz (FernAbsG) war ein deutsches Gesetz Gebiet des so genannten Fernabsatzrechts. Es stellte ein Verbraucherschutzgesetz bei Fernabsatzverträgen dar und beruhte auf den Vorgaben einer europäischen Richtlinie. Inzwischen wurden die Vorschriften des Fernabsatzgesetzes in das Bürgerliche Gesetzbuch übernommen und mehrfach überarbeitet und ergänzt. Keine Anwendung fand das Gesetz auf Verträge über Fernunterricht, über die Teilzeitnutzung von Wohngebäuden, über Finanzgeschäfte, über Grundstücksgeschäfte, über die Lieferung von Lebensmitteln, Getränken oder sonstigen Haushaltsgegenständen des täglichen Bedarfs, die von Unternehmern im Rahmen regelmäßiger Fahrten geliefert wurden, über die für einen Zeitpunkt bestimmte Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Unterbringung, Beförderung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie Freizeitgestaltung und über die Benutzung von öffentlichen Fernsprechern sowie auf Verträge, die per Warenautomat geschlossen wurden.
Bei Fragen zum Fernabsatzgesetz können viele schwierige Fragen auftauchen, die häufig nur nach eingehender Prüfung sämtlicher Unterlagen durch einen erfahrenen Rechtsanwalt beantwortet werden können. Daher sollte Sie für eine telefonische Beratung Ihre Unterlagen vorliegen haben. Stand: 13.05.2011