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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Eingabe

Unter einer Eingabe versteht man die an eine Behörde gerichtete schriftliche Bitte, ein Gesuch, eine Beschwerde oder ähnliches. Da Eingaben häufig auch von größeren Personengruppen in Form von Unterschriftslisten oder Musterschreiben gemacht werden, sich die Behörde aber nicht an jeden einzelnen im weiteren Verfahren wenden kann, gibt es im Verwaltungsverfahrensgesetz eine spezielle Regelung, wer als Vertreter von Gruppen ab 50 Personen angesehen werden soll bzw. wie ein Vertreter angegeben werden muß. Sind diese Anforderungen nicht eingehalten und ändert sich daran trotz Hinweises der Behörde nichts, kann die Eingabe in Form einer Unterschriftenliste oder Musterschreiben von der Behörde ignoriert werden. Nur so kann die Funktionsfähigkeit der Behörde erhalten bleiben. Das Verfahren bei Eingaben von 50 oder mehr Personen ist in § 17 Verwaltungsverfahrensgesetz geregelt.

Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline!
Stand: 13.05.2011

   
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