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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Eilbeschluss

Ein Eilbeschluss ist die Entscheidung des Gerichts in einem Eilverfahren.

Im Zivilprozess ergeht sie nach einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung. Dabei handelt es sich um eine Maßnahme des vorläufigen Rechtsschutzes. Der Antragsteller muss einen Anspruch gegen einen Schuldner geltend machen. Es muss um die Sicherung des Anspruches gehen und es darf sich nicht um einen Geldanspruch handeln.

Zudem muss ein Verfügungsgrund bestehen, das heißt, dass ohne einen Eilbeschluss die Durchsetzung des Anspruchs gefährdet wäre, oder ein Eilbeschluss zur Erhaltung des Rechtsfriedens geboten erscheint.

Eilbeschlüsse, nämlich einstweilige Verfügungen oder Anordnungen, sind auch in anderen Rechtsbereichen vorgesehen. Dabei handelt es sich um vorläufige Entscheidungen im Verlaufe eines Rechtsstreits. Einstweilige Anordnungen gibt es z.B. in Ehesachen, im Zwangsvollstreckungsrecht, im Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht und im Verwaltungsstreitverfahren.

Bei Eilverfahren ist anwaltliche Beratung geboten! Fragen Sie im Zweifel bei einem/r unserer Anwälte/innen nach. Die erfahrenen Anwälte der Deutschen Anwaltshotline helfen Ihnen gerne unter der oben stehenden Rufnummer weiter.
Stand: 03.05.2010

   
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