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Telefonische Rechtsberatung zum Thema Eilbeschluss

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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Eilbeschluss

Ein Eilbeschluss ist die Entscheidung des Gerichts in einem Eilverfahren.

Im Zivilprozess ergeht sie nach einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung. Dabei handelt es sich um eine Maßnahme des vorläufigen Rechtsschutzes. Der Antragsteller muss einen Anspruch gegen einen Schuldner geltend machen. Es muss um die Sicherung des Anspruches gehen und es darf sich nicht um einen Geldanspruch handeln.

Zudem muss ein Verfügungsgrund bestehen, das heißt, dass ohne einen Eilbeschluss die Durchsetzung des Anspruchs gefährdet wäre, oder ein Eilbeschluss zur Erhaltung des Rechtsfriedens geboten erscheint.

Eilbeschlüsse, nämlich einstweilige Verfügungen oder Anordnungen, sind auch in anderen Rechtsbereichen vorgesehen. Dabei handelt es sich um vorläufige Entscheidungen im Verlaufe eines Rechtsstreits. Einstweilige Anordnungen gibt es z.B. in Ehesachen, im Zwangsvollstreckungsrecht, im Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht und im Verwaltungsstreitverfahren.

Bei Eilverfahren ist anwaltliche Beratung geboten! Fragen Sie im Zweifel bei einem/r unserer Anwälte/innen nach. Die erfahrenen Anwälte der Deutschen Anwaltshotline helfen Ihnen gerne unter der oben stehenden Rufnummer weiter.
Stand: 03.05.2010
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Arbeitsloser ohne Krankenversicherung

Nürnberg (D-AH) - Arbeitslos und ohne Krankenversicherungsschutz: Dieses Schicksal droht Erwerbslosen, die keinen Anspruch auf Leistungen nach Hartz IV haben. Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, haben Langzeitarbeitslose nach Auslaufen des Arbeitslosgeldes I höchstens drei Monate Zeit, eine freiwillige Mitgliedschaft bei der gesetzlichen Krankenversicherung zu beantragen. Nach dieser Frist erlischt der Anspruch auf Aufnahme, entschied das Hessische Landessozialgericht in einem aktuellen Eilbeschluss (Az. L 8 KR 30/06 ER).
Im konkreten Fall hatte ein Arbeitsloser aus Wiesbaden nach Auslaufen des Arbeitslosgeldes I bei der Stadt einen Antrag auf Bezug von Arbeitslosgeld II gestellt. Weil das Einkommen seiner Lebenspartnerin aber hoch genug ist, um den Lebensunterhalt beider Partner sicherzustellen, lehnte das zuständige Sozialamt den Antrag ab. Mit der Konsequenz, dass keine Pflichtmitgliedschaft mehr in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht Als der Mann vier Monate später eine freiwillige Mitgliedschaft beantragte, lehnte die AOK den Antrag wegen Fristversäumnis ab - laut Gesetz bleiben nach Ende der Pflichtmitgliedschaft nur drei Monate Zeit, sich freiwillig zu versichern.
Auch das Hessische Landessozialgericht sah keine Möglichkeit dem Arbeitslosen zu helfen. Trotz der individuellen Härte lasse das Gesetz keinen Spielraum zu. Der Mann habe das Fristversäumnis selbst zu verantworten. Die Arbeitsagentur habe ihn frühzeitig auf das Problem seiner Krankenversicherung aufmerksam gemacht..


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