Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Doktortitel
Bei juristischen Fragen zum Thema Doktortitel sollten Sie mit einem Rechtsanwalt mit Interessenschwerpunkt Öffentliches Recht sprechen. Die Rechtsprobleme, die in diesem Bereich auftreten können, sind vielfältig.
Die selbstständige Recherche im Internet ist sicher sinnvoll, um einen Überblick zu bekommen. Sie lässt jedoch den Suchenden oft im Unklaren, ob die Rechtsnormen auf sein konkretes Problem anwendbar sind.
Ein zugelassener Rechtsanwalt kann oft in wenigen Minuten am Telefon alle individuellen Fragen beantworten oder bei komplexen Fällen wichtige Informationen im Rahmen der telefonischen Erstberatung geben.
Der Doktorgrad ist neben dem Diplomgrad der praktisch wichtigste der akademischen Grade. Er wird von den Universitäten und den mit Promotionsrecht ausgestatteten wissenschaftlichen Hochschulen, nicht jedoch von Fachhochschulen verliehen. Je nach Fachrichtung wird der Doktor der Philosophie, (Dr. phil.), der Theologie, (Dr. theol.), der Medizin, (Dr. med.), der Rechte, (Dr. jur.) und der Staatswissenschaften (Dr. rer. pol.) und der von den technischen Hochschulen verliehene Dr. Ing. unterschieden. Voraussetzung für die Erlangung sind in der Regel eine wissenschaftliche Arbeit und eine mündliche Prüfung. Das Verfahren ist in den einzelnen Promotionsordnungen der Hochschulen geregelt.
Der Doktortitel ist strafrechtlich geschützt und kann auch unter bestimmten Voraussetzungen entzogen werden. Das unbefugte Führen des Doktortitels ist gem. § 132 a StGB strafbar.