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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Datenschutzgesetz

Datenschutzgesetze (DSG) sind in der Bundesrepublik Deutschland das Bundesdatenschutzgesetz und die Datenschutzgesetze der Bundesländer für deren Behörden und Körperschaften.
Das deutsche Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) regelt zusammen mit den Datenschutzgesetzen der Länder sowie anderen bereichsspezifischen Regelungen den Umgang mit personenbezogenen Daten, die in IT-Systemen oder manuell verarbeitet werden.
In Deutschland eröffnete Hessen 1970 mit dem ersten Datenschutzgesetz der Welt die Datenschutzgesetzgebung.
Für die Behörden der Länder gelten die jeweiligen Landesdatenschutzgesetze.
Sonderregelungen gelten auch für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten.
Öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften unterliegen weder dem Bundesdatenschutzgesetz noch den Landesdatenschutzgesetzen.
Für Verwaltungsverfahren im Geltungsbereich der Sozialgesetzbücher sind für den Schutz der Sozialdaten besondere Vorschriften einschlägig. Diese sind anstelle des Bundesdatenschutzgesetzes oder der Landesdatenschutzgesetze anzuwenden.
Dies gilt auch für die Durchführung jener Gesetze, die gemäß § 68 SGB I als besondere Teile des Sozialgesetzbuches gelten, wie für Verfahren die beispielsweise die Wohngeld- oder BAFöG-Stellen durchführen.
Der Sozialdatenschutz ist im zweiten Kapitel des Zehnten Sozialgesetzbuches (SGB X) geregelt.

Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline mit!
Stand: 01.02.2010

   
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