Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Bußgeldverfahren
Das Bußgeldverfahren ist ein Verfahren, welches die Ahndung von leichteren Verstößen zum Gegenstand hat. Es gelten gemäß § 46 Absatz 1 OwiG (Ordnungswidrigkeitengesetz) die Vorschriften über das Strafverfahren. So sind zum Beispiel der Grundsatz der Öffentlichkeit und Mündlichkeit gemäß §§ 169-175 GVG (Gerichtsverfassungsgesetz) und der Grundsatz In dubio pro reo ("Im Zweifel für den Angeklagten") anwendbar. Hauptsächlich werden im Bußgeldverfahren Verfehlungen im Straßenverkehr verhandelt, wobei sowohl der fließende Verkehr(z.B. Geschwindigkeitsüberschreitungen) als auch der ruhende Verkehr (z.B. Überschreitung der Anmeldezeit beim TÜV) in Frage kommen können. Bußgeldverfahren gibt es darüber hinaus bei Verletzung öffentlicher Vorschriften. (z.B. durch Haltung gefährlicher Tiere § 121 OwiG, Verursachung unzulässigen Lärms § 117 OwiG) Schwere Vergehen, wie etwa Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) oder Unfallflucht (§ 142 StGB), sind dagegen im Rahmen eines Strafverfahrens zu verfolgen. Weitere Fragen beantworten unsere Experten gerne telefonisch oder per E-Mail.
Stand: 31.05.2010
Akteneinsicht im Bußgeldverfahren Nürnberg (D-AH) - Auch in einem Routine-Bußgeldverfahren, das noch nicht die Stufe der gerichtlichen Auseinandersetzung erreicht hat, steht dem Betroffenen schon die volle Akteneinsicht bei den entsprechenden Behörden zu. ...weiter lesen