Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Bundeslärmschutzverordnung
Straßenlärm, Lärm startender Flugzeuge oder spielender Kinder: für nahezu alle Lebensbereiche hat der Gesetzgeber Grenz- und Richtwerte aufgestellt, die bei der Planung von Bauwerken und Anlagen beachtet werden müssen. Den betroffenen Anliegern steht als Nachbarn ein Widerspruchsrecht gegen Baugenehmigungen zu, die unter Missachtung des Lärmschutzes erteilt werden.
Weiterführende Auskünfte erhalten Sie von den Rechtsanwälten der Deutschen Anwaltshotline am Telefon oder mit einer Beratung per E-Mail.
Stand: 28.09.2011